DBA-Doktorarbeit

DBA-Doktorarbeit

  • Eine persönliche, neuartige und angewandte Forschungsarbeit, die auf der Erfahrung der Kandidat*innen sowie deren akademischen Wissen basiert und eine Verbindung zwischen den Theorien und den Führungserfahrungen im Unternehmen herstellt.
  • Ein schriftliches Dokument, das veröffentlicht werden kann.
  • Fokussiert auf ein Thema mit Bezug zur Betriebswirtschaft oder zum Management.
  • In der Regel hat die Dissertation eine traditionelle Struktur, mit einer Einleitung, einer Literaturübersicht, einem konzeptionellen/theoretischen Teil, einer Diskussion der Ergebnisse, den Auswirkungen der Forschung auf das Management, einer Schlussfolgerung und einem Literaturverzeichnis.
  • Das Format der Executive DBA-Doktorarbeit ist relativ flexibel. Meist handelt es sich um eine 150 bis 200-seitige Monographie.

Die Verteidigung der Dissertation

Die Verteidigung der DBA-Doktorarbeit erfolgt in den folgenden Schritten:

  • Freigabe des schriftlichen Dokuments durch Betreuer*in und den wissenschaftlichen Rat;
  • Berichterstattung und Zulassung der Verteidigung durch zwei externe Prüfer*innen;
  • Verteidigung vor einer Jury mit mindestens vier Prüfer*innen, Betreuer*in, den zwei „Berichterstatter*innen“ und dem/der Vorsitzenden der Jury.

Etappen zur Verteidigung

  • Beginn des Schreibens der Dissertation: Jahr n-2
  • Unterstützende Follow-up-Seminare: Jahr n-1
  • Probe-Präsentation (“mock viva”): letztes Follow-up vor der Dissertationsverteidigung (viva): Jahr n
  • Genehmigung der Verteidigung durch den/der Betreuer*in: 31. Mai, Jahr n
  • Einreichen der Dissertation – Business Science Institute: 1. Juni Jahr n
  • Freigabe der Arbeit durch den Wissenschaftlichen Berater des Business Science Institutes: 30. Juni Jahr n
  • Einreichen der Endfassung an das Business Science Institute und an die externen Prüfer*innen (“Berichterstatter*innen”): 1. Juli, Jahr n
  • Berichte und Genehmigung von 2 externen Prüfer*innen, 31. August Jahr n,
  • Verteidigung Ende September/Anfang Oktober während der jährlichen Internationalen Woche, Jahr n,

Wenn dieser Zeitplan nicht eingehalten wird, kann die Verteidigung nicht Ende September des Jahres n stattfinden.

Die Verteidigung ist öffentlich und wird offiziell angekündigt.

Die Prüfungskommission besteht aus mindestens vier Prüfer*innen der Fakultät des Business Science Institutes, sowie eventuell weiteren Professor*innen und / oder Fachexpert*innen.

Ablauf der Verteidigung

  • Präsentation der DBA-Dissertation durch den/die Kandidat*in (20 Minuten)
  • Bemerkungen und Fragen der Mitglieder der Prüfungskommission
  • Diskussion mit der Prüfungskommission
  • Öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse und Verleihung des “Executive Doctorate in Business Administration” des Business Science Institutes und des “Doctorate in Business Administration” der iaelyon School of Management.

Veröffentlichung der Doktorarbeit

Ziel des Business Science Institutes ist es, allen Absolvent*innen, die ihre Arbeit veröffentlichen möchten und von der Prüfungskommission die Genehmigung dazu erhalten haben, die Möglichkeit zur Veröffentlichung zu bieten.
Das Business Science Institute bietet hierzu eine aktive Unterstützung an, ersetzt aber in keiner Weise die Bemühungen unserer Absolvent*innen, die letztendlich für die Veröffentlichung verantwortlich sind.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die in Absprache mit den jeweiligen Redaktionsausschüssen möglich sind:

  • Veröffentlichung der Doktorarbeit in Form eines Buches in unserem Partner-Verlag,
  • Veröffentlichung der Doktorarbeit in Form eines Buches auf eigene Kosten,
  • Veröffentlichung der Doktorarbeit in Form eines E-Books auf der Homepage des Business Science Institute oder auf einer anderen Website,
  • Veröffentlichung in Form einer Fallstudie, in pädagogischen Fallzentrum (CCMP Paris / ECCH),
  • Veröffentlichung(en) in Form von Artikeln in Fachzeitschriften,
  • Veröffentlichung(en) in Form von Artikeln in einer wissenschaftlichen Zeitschrift.

Die Rolle des wissenschaftlichen Rats und der Betreuung ist, die Absolvent*innen zu beraten, zu unterstützen und anzuleiten. Sie ersetzen aber nicht die jeweiligen Redaktionskomitees der verschiedenen oben genannten Publikationsformate.

Die eventuellen Kosten für eine Veröffentlichung sind von den Absolvent*innen zu tragen.